LOSUNG DES TAGES

Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein großes Licht, und über denen, die da wohnen im finstern Lande, scheint es hell.

Jesaja 9,1

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Am 29. September 2013 werden in der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck alle Kirchenvorstände neu gewählt.

 

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind, denn ohne diese Eintragung ist die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.

Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste am 27. Mai und 29. Mai 2013 und vom 31. bis zum 15. Juni 2013 in den Räumlichkeiten des Gemeindebüros der Evangelischen Kirchengemeinde Bergen-Enkheim, Laurentiusstraße 2, zu den Bürozeiten montags bis donnerstags von 13-17 Uhr und freitags von 13-15 Uhr zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt.
Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2013 im Gemeindebüro der Evangelischen Kirchengemeinde, Laurentiusstraße 2, einzureichen.

 

Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein (bei einer Gemeinde unter 1000 Mitgliedern reichen 5 Unterzeichnende). Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie:
im Gemeindebüro,
oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl

Falls Vorgeschlagene vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat/Kirchenkreisamt eingelegt werden kann.

Unsere Kirchengemeinde ist in folgende Stimmbezirke aufgeteilt:
Stimmbezirk I ist der Pfarrbezirk I, gewählt wird im Gemeindezentrum Bergen
Stimmbezirk II sind die Pfarrbezirke II und III, gewählt wird im Dietrich-Bonhoeffer-Haus
In unserer Gemeinde werden 15 Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.
Das Wahlrecht kann nur in dem Stimmbezirk ausgeübt werden, in dessen Wählerliste der Wahlberechtigte aufgenommen ist.

 

Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 02. September, bis zum Samstag, 28. September 2013, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, dem 29. September 2013, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.

 

Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit
vom 01. bis 22. September 2013 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse.